DAS ENDE EINER ÄRA
Die Abkehr von der "Offenlegungspflicht" (DoD) hin zur Pflicht einer
„angemessenen Darstellung" (DoFP) von Risikoinformationen stellt Risk
und Insurance Manager vor neue Herausforderungen:
Im Rahmen von DoFP muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer
alle wesentlichen Umstände offenlegen, die ihm bekannt sind oder bekannt
sein sollten.
Was bedeutet das in der Praxis?
• Darstellung – der Versicherungsnehmer muss Informationen
logisch und zusammenhängend darstellen und wesentliche Um-
stände von sich aus kenntlich machen.
• Angemessene Suche – der Versicherungsnehmer muss nachweis-
en, dass sämtliche Personen hinsichtlich relevanter Informationen
befragt wurden, die Kenntnis haben sollten.
• Data Dumping – Der Versicherungsnehmer darf weder den Versich-
erer mit einer „Informationsschwemme" überlasten, noch kann er
seinen Makler für Anzeigepflichtverletzungen haftbar machen.
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